Symboldbild für organisierte Kriminalität - Auf dem Bild ist eine Pistole, Messer, Spritze, Drogen und Geldscheine zu sehen

Organisierte Kriminalität (OK)

In Hessen ist für die Beobachtung der Organisierten Kriminalität (OK) auch das Landesamt für Verfassungsschutz zuständig, um in seiner Funktion als Frühwarnsystem entsprechende Aktivitäten festzustellen und aufzuklären.

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Organisierte Kriminalität ist ein komplexes Kriminalitätsphänomen und wird per Gesetz beschrieben als die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden

  • unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen 
  • unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohungen 
  • unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft.

Die OK missbraucht die freiheitlich demokratische Grundordnung, um allein in Deutschland seit Jahren einen Schaden im Millionenbereich zu verursachen. OK-Gruppierungen bedrohen die Grundlage unserer Gesellschaft, indem sie die Macht einer kriminellen Organisation durch Gewalt (Körperverletzung, Bedrohung, Mord), Geld (Bestechung, Firmenbeteiligungen, Immobilienerwerb) und massive Einflussnahme (Politik, Verwaltung, Justiz, Medien, Wirtschaft) durchsetzen wollen.

Das LfV Hessen arbeitet mit OK-Dienststellen der Bundes- und Landespolizei sowie mit weiteren Sicherheitsbehörden im In- und Ausland zusammen, um bereits im Vorfeld von Straftaten Anhaltspunkte für OK-Aktivitäten festzustellen.

Aktuelle Beobachtungsschwerpunkte liegen im Bereich der Rockerkriminalität, der Russisch-Eurasischen OK sowie der Italienischen OK.

Personen, die der OK angehören oder sich in deren Umfeld bewegen, verhalten sich in der Regel unauffällig und konspirativ. Daher erfordert die Aufklärung der OK eine langfristige Beobachtung und Auswertung bzw. Analyse dieser kriminellen Strukturen.