Auf dem Bild sieht man vier Hände, die Puzzlestücke zusammenführen - Symbolbild für Aufgaben und Zusammenarbeit

Auftrag und Aufgabenfelder

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Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) und ist somit ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie. Nach dem Gesetz hat das LfV Hessen die Aufgabe, es den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sammelt das LfV Hessen Informationen über verfassungsfeindliche BestrebungenÖffnet sich in einem neuen Fenster (Aktivitäten, die sich durch Handlungen wie Agitation, Zusammenschluss zu Organisationen oder Straftaten ausdrücken), die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.

Auf dem Schaubild sieht man eine Grafik, die extremistisches und nicht extremistisches Handeln gegenüberstellt

Demokratie

Die freiheitliche demokratische Grundordnung

In der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind tragende Grundprinzipien festgeschrieben, die absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter unserer Demokratie sind.

Die kritische Auseinandersetzung mit Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ohne dass das Ziel ihrer Überwindung, gilt allenfalls als radikal. Dieser „Radikalismus“ ist nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

 

Ziel

Einstellung zur FdGO

Aktionen

Radikalismus

Systemveränderung

Veränderung durch Reformen

grundsätzliche

Ablehnung von Gewalt als politisches Mittel

Extremismus

Systemüberwindung

Abschaffung der FdGO oder einzelner Elemente

Teilnahme an Wahlen,

Gewaltbereitschaft,

Terrorismus

Weitere Aufgabenfelder

Weitere Aufgabenfelder sind die Beobachtung von Organisierter Kriminalität und die Bekämpfung von Spionageaktivitäten, sowie der Geheim- und Wirtschaftsschutz. 

Ein weiterer Schwerpunkt gemäß dem Prinzip "Verfassungsschutz durch Aufklärung" bildet die Öffentlichkeitsarbeit, da nur informierte und aufgeklärte Bürger für eine Demokratie eintreten können.

Ebenso wirkt der Verfassungsschutz in Hessen mit bei:

  • Aufenthalts-/Einbürgerungsverfahren von Ausländern
  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen (unter anderem für die Bereiche Luftsi­cherheit, Atomkraftanlagen und den Umgang bzw. Verkehr mit Waffen und Sprengstoff) und bei
  • Sicherheitsüberprüfungen

Trennungsgebot bleibt unangetastet

Das LfV Hessen hat dabei keine polizeilichen Befugnisse. Es darf zum Beispiel Perso­nen weder vorladen noch festnehmen oder Durchsuchungen durchführen. Um Maßnahmen, zu denen es selbst nicht befugt ist, darf das LfV Hessen die Polizei nicht ersuchen (Trennungsgebot).

Zwei nebeneinanderstehenden Klingelsäulen von LfV und Polizei