Abstrakte Darstellung einer leuchtenden Glühbirne vor grünem Hintergrund, Symbolbild

Warnung: Das „Königreich Deutschland“ auf Immobiliensuche

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Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen warnt vor Ankauf- oder Anmietversuchen der extremistischen Organisation „Königreich Deutschland“ (KRD). Kürzlich wurde bekannt, dass bei einer hessischen Gemeinde eine entsprechende Anfrage eingegangen ist, deren Bezug zum KRD nicht sofort offensichtlich ist. Art und Aufmachung der Anfrage deuten darauf hin, dass es sich um eine Serienanfrage handeln könnte und daher weitere Kommunen betroffen sein könnten.

Unter dem Vorwand der Gründung eines „ökologischen Gemeinwohldorfes“ ging bei einer hessischen Kommune eine Anfrage zum Ankauf/zur Anmietung von geeigneten Grundstücken mit Immobilien ein.

Für das Projekt kämen demnach Grundstücke mit Bestandsimmobilien von ca. 3 Hektar Land (für etwa 30 Personen) bis 50 Hektar (für 200 bis 300 Personen) in Frage, beispielsweise:

  • ehemalige Kasernen oder Bundeswehrliegenschaften
  • verlassene Dörfer oder Ländereien
  • leerstehende Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Hotels, Jugendherbergen
  • Industriegelände mit Wohnmöglichkeiten.

Darüber hinaus sei der Zugang zu Wasser auf dem Grundstück notwendig.

Die Anfrage ist nicht auf den ersten Blick dem „Königreich Deutschland“ zuzuordnen, da als Anfrager der „Gemeinnützige Verein FairTeilen e.V.“ auftrat. Der Rückschluss auf das KRD war nur über eine verwendete E-Mail-Adresse des Absenders, mit der Endung „@koenigreichdeutschland.org“, möglich.

Zudem spielen die in der Anfrage enthaltenen Stichworte „gemeinwohlfördernde Strukturen“ und „ökologisches Gemeinwohldorf“ in der Ideologie des KRD und seiner Propaganda nach außen aktuell eine große Rolle.

Das „Königreich Deutschland“

Seit 2012 tritt Peter Fitzek als „König“ des „Königreichs Deutschlands“ (vormals: Verein „NeuDeutschland“) auf.

Fitzek und seine Anhänger leugnen die Geltung der hoheitlichen Befugnisse und Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland auf dem angeblichen „Hoheitsgebiet des Königreichs Deutschland“, dessen Hauptsitz sich in der Lutherstadt Wittenberg befindet. Allerdings ist das KRD auf Expansion ausgerichtet: In diesem Zusammenhang sind die Eröffnung sogenannter „Gemeinwohlrestaurants“ und staatlich nicht anerkannter „Gemeinwohlkassen“ sowie die im Zusammenhang mit der Grundstückssuche angesprochenen „Gemeinwohldörfer“ zu sehen.

Das KRD warb zuletzt verstärkt für Vortragsveranstaltungen und kostenpflichtige Seminare. Im Rahmen einer „Gemeinwohl-Messe“ und „Unternehmerwochenenden“ wurden die angeblichen Vorzüge des „Wirtschaftssystems KRD“ vorgestellt, in diesem müsse man keine Steuern zahlen und auch Corona-Schutzmaßnahmen würden nicht gelten.

Auf seiner Internetseite bewirbt das „Königreich Deutschland“ seinen „Gemeinwohlstaat“ mit „einem zins- und schuldfreien Geldwesen und einem autarken Wirtschaftskreislauf bis hin zu einem erneuerten, ganzheitlichen Gesundheits- und Bildungswesen“. Tatsächlich dienen die genannten Strukturen eher der Selbstbereicherung Fitzeks und einiger Funktionäre des KRD zulasten derjenigen, die ihr Geld in das KRD und die damit verbundenen Strukturen investieren.

Hintergrund: Reichsbürger und Selbstverwalter

Unter der Bezeichnung Reichsbürger und Selbstverwalter fasst der Verfassungsschutz Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen das Grundgesetz, die Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem, die Staatsorgane und die demokratisch gewählten Repräsentanten nicht anerkennen und ihnen die Legitimation absprechen. Reichsbürger propagieren das Fortbestehen eines historischen Deutschen Reichs, Selbstverwalter erfinden Fantasiestaaten und beanspruchen für sich ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Territorium. Insgesamt erkennen Reichsbürger und Selbstverwalter die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie verstehen sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend und fordern Behörden sowie Gerichte auf, geltendes Recht nicht anzuwenden.

Insgesamt zeigt sich, dass Reichsbürger und Selbstverwalter staatliche Maßnahmen – darunter fallen aktuell auch die Corona-Schutzmaßnahmen – ablehnen und diesen teilweise aktiv entgegentreten. Sämtliche staatlichen Maßnahmen können Aggressionen und Gefahrensituationen bis hin zu schweren Gewalttaten auslösen.

Was sollten Sie tun?

Sollte in Ihrer Kommune eine derartige Anfrage eingehen, beantworten Sie diese nicht, sondern nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Polizei und Verfassungsschutz) auf, um den Eingang zu prüfen.

Stand: 28.07.2021

Für mögliche Fragen im Zusammenhang mit den Ankauf-/Anmietversuchen stehen die Experten des LfV Hessen Ihnen gerne zur Verfügung.

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