Ein weißes Türschild mit dem Wappen des Landes Hessen und der Aufschrift Landesamt für Verfassungsschutz in blauer Schrift

Methoden, Kontrolle und Struktur

In diesem Bereich werden die Arbeitsweisen, die Kontrollinstanzen und die Struktur des LfV Hessen beschrieben.

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Den überwiegenden Teil seiner Erkenntnisse gewinnt der Verfassungsschutz aus offenen Quellen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Dazu zählen Publikationen, öffentliche Veranstaltungen oder sonstige öffentliche Aktivitäten. Die Sammlung offenen Materials reicht aber oft nicht aus, um ein vollständiges sachgerechtes Bild von extremistischen Bestrebungen zu erhalten.

Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen gewinnt das LfV Hessen vornehmlich aus offenen Quellen, die jedermann zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem

  • Publikationen,
  • Internetinhalte,
  • Besuche öffentlicher Veranstaltungen.

Verfassungsfeinde arbeiten aber oft konspirativ, das heißt, sie versuchen ihre wahren Ziele und Aktivitäten zu verschleiern oder geheim zu halten. Die Sammlung offenen Materials durch das LfV Hessen und der Informationsaus­tausch mit anderen Behörden bzw. anderen Stellen genügen deshalb zuweilen nicht. Um ein vollständiges und sachgerechtes Bild extremistischer und si­cherheitsgefährdender Bestrebungen sowie von Spionagetätigkeiten und Ak­tivitäten der Organisierten Kriminalität zu erhalten, ist das LfV Hessen befugt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Observation verdächtiger Personen,
  • Bild- und Tonaufzeichnungen,
  • die Überwachung des Brief-, Post- oder Fernmeldeverkehrs und
  • das Anwerben und Führen von Vertrauenspersonen in extremistischen Organisationen.

Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Mittel sind im Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz näher geregelt.

Die Vertrauenspersonen gehören dem Verfassungsschutz selbst nicht an, lie­fern aber Informationen aus dem jeweiligen Beobachtungsobjekt. Beim Ein­satz nachrichtendienstlicher Mittel ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ein solches Mittel darf vor allem nur eingesetzt werden, wenn Informationen auf andere Weise nicht zu beschaffen sind. Von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln ist das mildeste auszuwählen, das mithin den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt.

Auf nachrichtendienstlichem Weg gewonnene Informationen können im Allgemeinen nicht öffentlich verwendet werden. Sie ermöglichen aber eine sachgerechte und qualifizierte Bewertung der öffentlich zugänglichen Informationen und sind daher für das Lagebild verfassungsfeindlicher Bestrebungen notwendig und unverzichtbar.

Die Tätigkeit des LfV Hessen wird auf vielfältige Weise kontrolliert. Das LfV Hessen informiert regelmäßig die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz und die obersten Landesbehörden über seine Erkenntnisse. Darüber hinaus kontrollieren noch weitere Instanzen die Arbeit des Verfassungsschutzes.

Der Gesetzgeber wollte – in Abgrenzung zu historischen Vorgängern – bewusst keine Geheimorganisation mit weitreichenden Machtbefugnissen, sondern eine Sicherheitsbehörde, die klar organisiert und gesetzlich geregelt ist. Vor diesem Hintergrund wurden Kontrollmechanismen vorgesehen, denen besondere Bedeutung zukommt.

Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz und G-10-Kommission des Hessischen Landtags

Die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) des Hessischen Landtags überprüft die gesamte Tätigkeit des Amtes. Die amtierende PKV besteht aus sieben Mitgliedern. Der Landtag wählt dazu - analog zu der Regelung auf Bundesebene - die Mitglieder der PKV aus seiner Mitte und bestimmt demnach die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der PKV. Die Beratungen der PKV sind geheim. Neben der umfassenden Unterrichtung der PKV durch das für das LfV zuständige Hessische Ministerium des Innern und für Sport über die allgemeine Tätigkeit des LfV und über Vorgänge von besonderer Bedeutung wird die Kontrollkommission über weitere Sachverhalte informiert: so etwa über besondere Auskunftsersuchen, den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung, die Ortung von Mobilfunkendgeräten und Observationen sowie den Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten. Jedes Mitglied der PKV kann die Einberufung einer Sitzung verlangen. Darüber hinaus hat jedes Mitglied das Recht der Akteneinsicht; falls erforderlich, ist dabei nunmehr auch Zutritt zu den Dienststellen des LfV zu gewähren. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit kann die PKV einen Sachverständigen mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen, welcher der PKV über das Ergebnis berichten muss. Darüber hinaus hat die PKV das Recht, den Haushaltsplan des LfV mitzuberaten.

Maßnahmen, die mit einem Eingriff in Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verbunden sind, bedürfen der Genehmigung der G-10-Kommission des Hessischen Landtags. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nimmt die Rechts- und Fachaufsicht über das LfV wahr, das heißt es prüft die Recht- und Zweckmäßigkeit des Handelns des LfV, indem es dessen Aufgabenerledigung steuert und kontrolliert. Dies geschieht etwa mittels Strategie- und Programmplanungen, Zielvereinbarungen, Besprechungen, Weisungen und Erlassen.

Weitere Kontrollinstanzen

Darüber hinaus kontrollieren der Hessische Datenschutzbeauftragte, der Hessische Rechnungshof und – mittelbar auf dem Wege der Berichterstattung und Kommentierung – die öffentlichen Medien die Tätigkeit des LfV. Die Speicherung personenbezogener Daten, Auskunftserteilungen und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, die das LfV zu Lasten Betroffener trifft, unterliegen der vollständigen gerichtlichen Kontrolle.

Der Verfassungsschutz ist als Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland föderal organisiert. Der Bund und die 16 Länder unterhalten jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden. Als obere Landesbehörde untersteht das LfV Hessen dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das LfV Hessen hat seinen Sitz in Wiesbaden.

Das LfV Hessen ist eine obere Landesbehörde im Bereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIuS).

Die Personalmittel sowie die Finanzmittel für Personal- und Sachausgaben sind im Haushaltsplan des Landes Hessen ausgewiesen.

Mit seiner Umorganisation im Jahr 2016 schuf das LfV die neuen Abteilungen 2 (Rechtsextremismus / -terrorismus) und 5 (Linksextremismus / -terrorismus und Extremismus / Terrorismus mit Auslandsbezug) und schärfte auf diese Weise vor allem die Profile in der Bearbeitung der entsprechenden Phänomenbereiche.

Der Rechtsextremismus/-terrorismus wird seither in einer eigenständigen Abteilung bearbeitet, die Beobachtung von Linksextremismus/-terrorismus und Extremismus/Terrorismus mit Auslandsbezug sind in einer Abteilung gebündelt, sodass sich nun die Abteilung 4 (Islamismus und islamistischer Terrorismus / Salafismus) angesichts der konstant hohen Gefahr neuer Terroranschläge ausschließlich auf die Bearbeitung von Islamismus und islamistischem Terrorismus/Salafismus konzentrieren kann.

2020 wurde die neue Abteilung 6 (Prävention und phänomenübergreifende Analyse) geschaffen, um damit den in der Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes erstmals explizit verankerten Präventionsauftrag auch in der Struktur des LfV abzubilden.